Mit dem BMWi-Innovationsgutschein unterstützt das BMWi kleine und mittelständische Unternehmen bei der Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Meine Tätigkeit beinhaltet insbesondere Patentrecherchen, Marktanalysen (Wettbewerb, Stand internationaler Technik), Erstellen von Potenzialanalysen und Realisierungskonzepten inkl. von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen werden 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen gefördert. Ziel ist es, Ideen von Innovationsvorhaben mit technischem Hintergrund zur Projektreife zu entwickeln und in eine erweiterte Förderung (z.B. ZIM) zur Umsetzung überzuleiten. Nur die vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen dürfen die geförderten Leistungen erbringen (hier zum Programmflyer)
Leistungsstufe | maximale Anzahl Beratertage | maximaler Wert |
Potenzialanalyse | 8+2* | 5.500 € |
Realisierungskonzept | 20+5* | 13,750 € |
Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie ist vom Unternehmen auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung zu entrichten.
Weitere Informationen und Musterdokumente zum Modul „go-inno“ finden Sie auf der Internetstartseite www.innovation-beratung-foerderung.de